Bei der Zahnwurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung) wird das Innere eines Zahns entfernt und mit sterilem Material gefüllt. Dadurch kann der Zahn erhalten bleiben, auch wenn er eigentlich gezogen werden müsste. Hier finden Sie Informationen zur Wurzelbehandlung und wann sie sinnvoll ist.
Die Zahnwurzelbehandlung dient der Zahnerhaltung. Sie ist angeraten, wenn das Zahnmark (Pulpa) eines Zahns und die Zahnwurzel durch Bakterien irreversibel entzündet oder abgestorben sind.
Bei der Behandlung wird der Zahn vom Zahnarzt ausgehöhlt und die entzündeten Teile entfernt. Danach wird der Hohlraum sorgfältig gespült und desinfiziert. Der keimfreie Zahn wird abschließend mit sterilem Material aufgefüllt, das den Zahn stabilisiert und das Eindringen weiterer Keime verhindert.
Für ein mechanisch belastbares und ästhetisch ansprechendes Ergebnis empfiehlt es sich den Zahn zusätzlich durch eine Zahnkrone zu schützen.
Der häufigste Grund für eine Wurzelkanalbehandlung sind Schmerzen und Entzündungen hervorgerufen von Karies. Durch die geschädigten Stellen können Bakterien in das Innere des erkrankten Zahns eindringen und zu Entzündungen des Zahnmarks führen. Durch die Entzündung erweitern sich die Blutgefäße und drücken auf die Zahnnerven. Starke Zahnschmerzen sind meist die Folge. Oft reagiert der entzündete Bereich auch sehr empfindlich auf kalte oder heiße Speisen und Getränke. Um eine Ausbreitung der Keime zu verhindern wird eine Wurzelbehandlung durchgeführt.
Die Alternative zur Wurzelbehandlung ist die chirurgische Zahnerhaltung (Wurzelspitzenresektion) oder das Ziehen des Zahns. Die Lücke kann anschließend durch eine Zahnbrücke, eine Zahnprothese oder ein Zahnimplantat mit Krone geschlossen werden.
Bei abgebrochenen Zähnen ist die Wurzelbehandlung eine Möglichkeit um Entzündungen und eventuellen Zahnverlust bereits im Vorfeld zu verhindern.
Die Wurzelbehandlung ist eine bewährte Methode um entzündete oder abgestorbene Zähne zu erhalten, die eigentlich gezogen werden müssten. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten, wenn der betreffende Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Wir beraten Sie gerne. Fragen Sie uns.
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